Allgemeine Mietbedingungen

Haftungsausschluss Verleih Klettersteigausrüstung

1. Allgemeine Hinweise: Die Nutzung der Klettersteigausrüstung erfolgt auf eigenes Risiko. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder durch Missachtung der Sicherheitsvorschriften entstehen. Der Mieter bestätigt, dass er sich der Risiken und Gefahren des Klettersports bewusst ist.

2. Zustand der Ausrüstung: Die Klettersteigausrüstung wird vom Verleiher in einem einwandfreien und geprüften Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, die Ausrüstung vor Gebrauch auf sichtbare Mängel und Schäden zu überprüfen. Bei festgestellten Mängeln oder Schäden ist der Verleiher unverzüglich zu informieren. Die Nutzung beschädigter oder mangelhafter Ausrüstung ist untersagt.

3. Sachgemäße Nutzung: Der Mieter verpflichtet sich, die geliehene Klettersteigausrüstung ausschließlich bestimmungsgemäß und sachgerecht zu verwenden. Die Ausrüstung darf nur für Klettersteige und nur von Personen verwendet werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Eine Nutzung der Ausrüstung durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verleihers nicht gestattet.

4. Haftungsbeschränkung: Der Verleiher haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Todesfälle, die sich aus der Nutzung der Klettersteigausrüstung ergeben, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verleihers zurückzuführen. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

5. Sicherheitsvorschriften: Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Sicherheitsvorschriften und Gebrauchsanweisungen zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Tragen eines geeigneten Helms, das korrekte Anlegen des Klettergurtes und die ordnungsgemäße Verwendung der Sicherungskarabiner. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften.

 

Haftungsausschluss für den Verleih von E-Bikes

1. Allgemeine Hinweise: Die Nutzung der E-Bikes erfolgt auf eigenes Risiko. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder durch Missachtung der Verkehrsregeln entstehen. Der Mieter bestätigt, dass er sich der Risiken und Gefahren der Nutzung von E-Bikes bewusst ist.

2. Zustand der E-Bikes: Die E-Bikes werden vom Verleiher in einem einwandfreien und geprüften Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das E-Bike vor Gebrauch auf sichtbare Mängel und Schäden zu überprüfen. Bei festgestellten Mängeln oder Schäden ist der Verleiher unverzüglich zu informieren. Die Nutzung beschädigter oder mangelhafter E-Bikes ist untersagt.

3. Sachgemäße Nutzung: Der Mieter verpflichtet sich, das geliehene E-Bike ausschließlich bestimmungsgemäß und sachgerecht zu verwenden. Die Nutzung des E-Bikes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln. Eine Nutzung des E-Bikes durch Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verleihers nicht gestattet.

4. Haftungsbeschränkung: Der Verleiher haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Todesfälle, die sich aus der Nutzung des E-Bikes ergeben, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verleihers zurückzuführen. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

5. Sicherheitsvorschriften: Der Mieter verpflichtet sich, die geltenden Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dazu gehört insbesondere das Tragen eines geeigneten Helms, das Befolgen der Straßenverkehrsordnung und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften.

6. Rückgabe der E-Bikes: Die E-Bikes sind in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand an den Verleiher zurückzugeben. Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sind dem Verleiher zu ersetzen.

7. Akkulaufzeit und Ladeverhalten: Der Mieter ist verantwortlich für den korrekten Umgang mit dem Akku des E-Bikes. Eine rechtzeitige Rückgabe vor vollständiger Entladung des Akkus wird empfohlen, um Schäden zu vermeiden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßes Ladeverhalten entstehen.

Durch die Online-Buchung erklärt der Mieter, dass er den Haftungsausschluss gelesen und verstanden hat und mit den Bedingungen einverstanden ist.

 

Stand: 08.07.2024